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Wagenrennregeln des BWSC

Version vom 15.05.2010

1.1 Die Regeln für Schneerennen sind entsprechend anzuwenden.
1.1.1 Die Kontrollen der Sportgeräte und Ausrüstung sind jederzeit zulässig.
1.2 Bei sog. Jagdrennen (Cross) entfallen die Überholregelungen. Ein Überholvorgang im Crosslauf kann mit dem Wort "Trail" angekündigt werden. Der zu überholende Läufer muss hierbei seine(n) Hund(e) kürzer nehmen und ggf. Platz für das überholende Team machen.
1.3 Jagdrennen in Gespann- und Veloklassen sind zu vermeiden.
2.1 In allen Klassen muss mit einem Ruckdämpfer gestartet werden.
2.2 In den Cross- und Veloklassen muss ein Panik-Snap beim Läufer/Fahrer in die Zugleine eingebaut sein.
2.3 In den Cross-und Veloklassen kann mit 1 oder 2 Hunden gestartet werden. Es erfolgt keine Unterscheidung.
2.3.1 In den Crossklassen erfolgt keine Unterscheidung der Hunderassen
2.4 Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms wird empfohlen und ist in der Veloklasse und den Jugendklassen Pflicht.
3.1 Bei Gespannen sind folgende Mindestgewichte für die Wagen vorgeschrieben:
2-Hunde-Klasse: mindestens 25 kg
4-Hunde-Klasse: mindestens 35 kg
6-Hunde-Klasse: mindestens 45 kg
8-Hunde-Klasse: mindestens 60 kg
10-Hunde-Klasse: mindestens 75 kg
3.1.1 In der offenen Klasse (limitiert auf 10 Hunde) muss der Wagen mindestens 75 kg haben. Ein Beifahrer ist nicht erforderlich. Bei mehr als 10 Hunden ist ein Beifahrer (Mindestalter 16 Jahre) Pflicht, wobei das Mindestgewicht des Wagens von 75 kg nicht unterschritten werden darf.
3.2 Alle Trainingsgeräte müssen mit geeigneten Bremsen versehen sein. In den Gespannklassen ist eine zusätzliche mechanische Krallenbremse Pflicht.
3.2.1 Ab der Anzahl von 4 Hunden sind 4-Rad-Wagen Pflicht.
4.1 Titel (z.B. Deutscher Meister, Bayerischer Meister u.ä.) können nur vergeben werden, wenn die Kategorien wettbewerbsfähig sind.
4.1.1 Wettbewerbsfähig heißt: Mindestens 5 Starter beim ersten Durchgang in den einzelnen Kategorien.
4.1.2 Eine getrennte Wertung erfolgt analog.
4.2 Die verschiedenen Kategorien in der gleichen Klasse sind zunächst zusammen zu werten. Es obliegt dem Veranstalter, wie er die einzelnen Plätze von nicht wettbewerbsfähigen Kategorien bewertet. Es ist allerdings folgende Lösung anzustreben:
Beispiel 4-Hunde-Klasse, Platzierung nach Zeit:
1. C3-Team
2. C3-Team
3. C1-Team
4. C3-Team
5. C3-Team
6. C1-Team
7. C1-Team
8. C3-Team
9. C2-Team
10. C2-Team
11. C2-Team
Daraus ergibt sich:
C3-Teams sind wettbewerbsfähig (5 Starter, daher Platzierungen von 1 bis 3 und Titel).
C1- und C2-Teams sind nicht wettbewerbsfähig, da jeweils nur 3 Starter, es werden nur die 1. Plätze in der jeweiligen Kategorie geehrt, allerdings ohne Titel.
5.1 Mitnahme von Hunden während des Rennens:
Falls ein Hund geladen, abgegeben oder aus dem Team genommen werden muss, hat die Versorgung eines in der Regel verletzten bzw. erschöpften Hundes absoluten Vorrang. Der Musher hat sich um eine ordnungsgemäße Versorgung des Hundes zu kümmern, bevor er den Wettbewerb fortsetzt.
5.2 Die Wagen müssen mit einem geeigneten Transportsack (besser Transportbox) versehen sein. Diese Pflicht entfällt bei der Mitnahme eines Beifahrers, oder wenn vom Veranstalter im Abstand von ca. 3 km Abgabepunkte eingerichtet sind. Bei kurzen Wagenrennen ist dann mindestens ein Abgabepunkt Pflicht.
5.3 Die Ausführungen des Tierschutzbeauftragten bezüglich der Temperaturregelungen sind zu übernehmen.

Letzte Aktualisierung: Mon May 24 13:22:07 2010